Nach der Beendigung des sowjetischen Besatzungsregimes im Jahre 1955 wurde in der Deutschen Demokratischen Republik am 18.1.1956 die Aufstellung einer Nationalen Volksarmee beschlossen, die jedoch tatsächlich schon früher bestand.
Anfangs umfasste die NVA nur übernommene Einheiten der kasernierten Volkspolizei und angeworbene Freiwillige. 1962 wurde dann die allgemeine Wehrpflicht eingeführt.